Steuerinformationen und Steuermeldungen – Außerhalb der USA – Erstantrag & Datenerfassung

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Steuerinformationen und Steuermeldungen

Personen und Organisationen außerhalb der USA

Erstanmeldung & Datenerhebung


Bei Eröffnung eines Kontos müssen alle nicht US-amerikanischen Personen und Organisationen das IRS-Formular W-8 ausfüllen, um das Land ihrer steuerlichen Ansässigkeit zu bestätigen und klarzustellen, ob ein reduzierter Quellensteuersatz für sie anwendbar ist. Die Art des W-8-Formulars, das vervollständigt werden muss, hängt davon ab, ob Sie ein Einzelkonto oder ein Organisationskonto eröffnen. W-8-Formulare werden nicht dem IRS übermittelt.


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Gültige W-8-Formulare


W-8-Formulare sind für das Jahr gültig, in dem sie unterzeichnet werden, sowie für die nächsten drei Kalenderjahre. Ein Formular W-8BEN, das am 5. März 2018 unterzeichnet wurde, wäre also beispielsweise bis zum 31. Dezember 2021 gültig und müsste spätestens bis zum 30. Januar 2022 bei IB neu eingereicht werden.

Bestimmung des Quellensteuerabzuges

Auf Aktiendividendenzahlungen und Ausgleichszahlungen (Payments in Lieu) aus US-Quellen werden grundsätzlich Steuern in Höhe von 30% einbehalten. Dieser Quellensteuersatz kann reduziert werden, wenn ein Steuerabkommen zwischen den USA und dem Land besteht, in dem Sie steuerlich ansässig sind.

US-Quellensteuerabzüge auf Ausschüttungen aus börsennotierten Partnerschaftsgesellschaften betragen 37 % (Stand: 2018), da dies als Erwerbseinkommen in den USA gilt.

Aktualisierung des Formulars W-8:

W-8-Formulare sind für das Jahr gültig, in dem sie unterzeichnet werden, sowie für die nächsten drei Kalenderjahre. Ein Formular W-8BEN, das am 5. März 2018 unterzeichnet wurde, wäre also beispielsweise bis zum 31. Dezember 2021 gültig und müsste spätestens bis zum 30. Januar 2022 bei IB neu eingereicht werden. Falls Sie Ihr W-8-Formular nicht aktualisieren, werden jegliche Erträge einschließlich Bruttoerlöse aus Wertpapierverkäufen einbehalten.

Hinweis: IBKR benachrichtigt Sie per E-Mail, wenn Sie Ihr W-8-Formular erneut übermitteln müssen.

Verpflichtung zur Vervollständigung des W-8-Formulars:

Das W-8-Formular zur Bestätigung des Status als ausländische Person/Körperschaft muss bei IBKR hinterlegt sein. Dieses Formular muss alle drei Jahre erneuert werden. Wenn das W-8-Formular nicht mehr gültig ist, geht IBKR davon aus, dass Sie eine nicht US-amerikanische Person sind, und behält US-Steuern auf Zinsen, Dividenden und Ausgleichszahlungen unter Verwendung eines Steuersatzes von 30 % ein. Ggf. zuvor gewährte vergünstigte Steuersätze aus einem Steuerabkommen sind dann nicht mehr gültig.

Hinweis: Wenn Sie das Formular W-8 ausfüllen, erhalten Sie kein konsolidiertes Formular 1099, Sie erhalten aber möglicherweise ein Formular 1042S.

Strafsteuerabzüge

Wenn Sie es versäumen, ein W-8-Formular einzureichen oder der Aufforderung zur Erneuerung Ihres W-8-Formulars am Ende der dreijährigen Gültigkeitsdauer nachzukommen, wird ein zusätzlicher Steuerabzug erhoben. IBKR rät, einen Steuerbüro zurate zu ziehen, um sich über Möglichkeiten zur Entlastung hinsichtlich der einbehaltenen Steuern zu informieren.

Bitte nutzen Sie die nachstehenden Informationen, um festzustellen, welchen Typ des W-8-Formulars Sie ausfüllen sollten und wie lange Ihr W-8-Formular ab dem Unterzeichnungsdatum gültig ist.




Formular W-8BEN (für natürliche Personen)


Klicken Sie hier, um ein Muster des Formulars W8-BEN zu öffnen

Mit der Bescheinigung über den Status des wirtschaftlich Berechtigten als ausländische Person für US-Steuerzwecke können Sie belegen, dass Sie keine US-Person sind und können Vergünstigungen aus einem Steuerabkommen beanspruchen, sofern ein gültiges Steuerabkommen zwischen den USA und dem Land vorliegt, in dem Sie steuerlich ansässig sind.

Sie sollten ein Formular W-8BEN ausfüllen, wenn:

  • Sie ein Einzelkunden- oder Gemeinschaftskonto eröffnen und weder US-Staatsbürger noch Greencard-Inhaber sind oder einen rechtmäßigen Hauptwohnsitz in den USA haben. Für Inhaber eines Gemeinschaftskontos: beide Inhaber dürfen keine US-Bürger bzw. in den USA ansässig sein, um das Formular W-8BEN auszufüllen. Falls ein Inhaber ein US-Bürger, Greencard-Inhaber oder in den USA ansässig ist, müssen Sie ein W-9-Formular ausfüllen. 
  • Falls Sie ein Student in den USA sind, der kein US-Bürger oder Greencard-Inhaber ist, jedoch ein F-1-Visum hat, obwohl er/sie als in den USA ansässig angesehen wird.

In Abschnitt I werden der Name, die Anschrift und der wirtschaftlich Berechtigte angegeben. Für die Zwecke des Formulars W-8 ist dies der Inhaber des Kontos. Sie müssen Ihre steuerliche oder soziale Identifikationsnummer angeben, damit das Formular Gültigkeit hat.

In Abschnitt II müssen Sie das Land angeben, in dem Sie steuerlich ansässig sind oder in dem Ihre Körperschaft errichtet wurde, damit Sie Vergünstigungen aus einem Steuerabkommen geltend machen können.


Wie lange ist das Formular W-8BEN gültig?

Ein Formular W-8BEN (für natürliche Personen), das ohne eine US-Steueridentifikationsnummer ausgefüllt wird, ist ab dem Datum der Unterzeichnung bis zum letzten Tag des drittnächsten Kalenderjahres gültig, im Allgemeinen also drei Jahre. Falls eine Veränderung der Umstände des Steuersubjekts dazu führt, dass eine Angabe des Formulars unzutreffend wird, führt dies zur Ungültigkeit des Formulars. Zum Ende der dreijährigen Gültigkeitsdauer erhalten Sie per E-Mail eine Aufforderung zur Neuübermittlung Ihres Formulars W-8BEN (für natürliche Personen).

Sie müssen das Formular W-8BEN nicht erneut übermitteln, wenn Sie über eine US-Steuerzahler-ID oder ITIN verfügen und diese Nummer auf dem Formular angegeben haben.


W-8BEN-E (für Körperschaften)

Das Formular W-8BEN-E muss von Unternehmen verwendet werden, die wirtschaftlich Berechtigte einer Zahlung oder einer anderen Körperschaft sind, bei der es sich um den wirtschaftlich Berechtigten handelt. Das Formular besteht aus 30 Abschnitten. Alle Körperschaften, die dieses Formular einreichen, füllen Abschnitt I und Abschnitt XXIX aus.

Wer sollte das Formular vervollständigen?

  • Sie sind ein Vertreter einer Körperschaft, die nicht in den USA errichtet wurde, aber nach US-amerikanischem Recht als Kapitalgesellschaft (Corporation) anerkannt wird. Hier finden Sie eine Liste aller Körperschaften, die als Äquivalente zu einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft (Per Se Corporation) angesehen werden.
  • Sie sind ein Vertreter einer ausländischen Körperschaft und auf Ihrem IRS-Formular 8832 haben Sie ausgewählt, dass Sie zu US-Steuerzwecken als Körperschaft behandelt werden möchten.
  • Es handelt sich in Ihrem Fall um eine steuerbefreite ausländische Organisation oder um eine ausländische private Stiftung, die keine anerkannte US-Wohltätigkeitsorganisation ist.
  • Sie sind der Trustee eines komplexen Trusts gemäß der Definition nach US-amerikanischem Recht.
  • Sie sind der Vertreter eines Nachlasses.

In Abschnitt I sind allgemeine Informationen anzugeben, sowie der QI-Status und die FATCA-Klassifizierung der einreichenden Körperschaft. Abschnitt I Frage 4 verlangt die Angabe des QI-Status. Falls die einreichende Körperschaft eine steuertransparente Gesellschaft, eine Partnerschaftsgesellschaft, ein einfacher Trust oder ein Grantor Trust ist, muss der Einreichende Abschnitt III ausfüllen, wenn die Körperschaft Vergünstigungen aus einem US-Steuerabkommen beantragt.

Frage 5 verlangt die Angabe der FATCA-Klassifizierung der einreichenden Körperschaft. Die angegebene Klassifizierung ist ausschlaggebend dafür, ob im Folgenden die Abschnitte IV bis XXVIII ausgefüllt werden müssen.

In Abschnitt XXIX muss eine Erklärung in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen unrichtiger oder unvollständiger Auskünfte durch den Begünstigten oder eine Person abgegeben werden, die zur Unterzeichnung im Namen des Begünstigten befugt ist. Dieser Abschnitt des aktualisierten Formulars enthält zudem die nachstehende Erklärung, die auf der vorherigen Version des Formulars W-8BEN nicht enthalten war: „Ich erkläre mich einverstanden, dass ich binnen 30 Tagen ein neues Formular einreichen werde, falls eine der Bestätigungen in diesem Formular ihre Gültigkeit verliert.“

Hinweis: Wenn der Einreichende eine passive NFFE (Non-Financial Foreign Entity) ist, muss sowohl Abschnitt XXVI als auch Abschnitt XXX ausgefüllt werden, falls die Körperschaft über erhebliche US-amerikanische Inhaber verfügt. Im Falle einer passiven NFFE wird eine bestimmte US-Person als erheblicher US-amerikanischer Eigentümer angesehen, wenn die Person einen wirtschaftlichen Eigentumsanteil von mehr als 10 Prozent an der Körperschaft hält.

Das Ausfüllen der übrigen Abschnitte des Formulars W-8BEN-E hängt von der FATCA-Klassifizierung des Einreichenden ab. Die Klassifizierungen auf der neuesten Version des Formulars W-8BEN-E behalten die Klassifizierung des „Restricted Distributor“ (in Abschnitt XI des überarbeiteten Formulars) bei.

Da dieses Formular komplex ist, empfehlen wir Ihnen dringend, die Anweisungen zur Vervollständigung des Formulars zu lesen, die kostenlos unter www.IRS.GOV erhältlich sind. Darüber hinaus sollten Sie Ihren Steuerberater konsultieren.




Formular W-8IMY


Das Formular W-8IMY wird grundsätzlich durch einen Zahlungsempfänger (den „Einreichenden“) mit dem Status eines nicht wirtschaftlich Berechtigten eingereicht, d. h. durch einen Intermediär. Bei einem solchen Intermediär kann es sich um eine US-amerikanische Niederlassung, einen qualifizierten Intermediär, einen nicht qualifizierten Intermediär, eine ausländische Partnerschaft, einen ausländischen Grantor Trust oder einen ausländischen einfachen Trust handeln. Das Formular W-8IMY erfordert die Angabe einer Steueridentifikationsnummer.

Abschnitt I des Formulars ergänzt die FATCA-Klassifizierung. In Abschnitt I des Formulars werden allgemeine Informationen, der QI-Status nach Chapter 3 und die FATCA-Klassifizierung gemäß Chapter 4 zu der einreichenden Körperschaft angegeben.

Abschnitt II behandelt steuertransparente Gesellschaften oder Niederlassungen als Zahlungsempfänger. Die Vervollständigung von Abschnitt II ist erforderlich, wenn die Körperschaft eine steuertransparente Gesellschaft oder eine Niederlassung ist, die eine Zahlung als Intermediär empfängt. Abschnitt II kommt nur für Niederlassungen eines ausländischen Finanzinstituts (FFI) zur Anwendung, die sich außerhalb des Landes befinden, in dem das FFI ansässig ist.

Abschnitt I Frage 4 verlangt die Angabe des QI-Status. Wenn der Einreichende ein qualifizierter Intermediär ist, muss Abschnitt III für qualifizierte Intermediäre ausgefüllt werden. Wenn der Einreichende ein nicht qualifizierter Intermediär ist, muss Abschnitt IV für nicht qualifizierte Intermediäre ausgefüllt werden.

Finanzinstitute eines US-Hoheitsgebiets müssen Abschnitt V und US-Niederlassungen müssen Abschnitt VI ausfüllen.

Einbehaltende ausländische Partnerschaftsgesellschaften oder einbehaltende ausländische Trusts müssen Abschnitt VII ausfüllen.

Nicht einbehaltende ausländische Partnerschaftsgesellschaften, nicht einbehaltende ausländische einfache Trusts und nicht einbehaltende ausländische Grantor Trusts müssen Abschnitt VIII ausfüllen.

Abschnitt I Frage 5 erfordert die FATCA-Klassifizierung der einreichenden Körperschaft. Die angegebene Klassifizierung ist ausschlaggebend dafür, ob im Folgenden die Abschnitte IX bis XXVII ausgefüllt werden müssen.


Bestätigung des „Chapter 4“-Status: Abschnitte IX – XXVI

Die Abschnitte IX–XXVII dieses Formulars behandeln den FATCA-Status der Körperschaft.


Hinweis:

Hinweis zum IRS Circular 230: Diese Angaben werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt und stellen keine Steuerberatung dar. Sie dienen daher nicht der Vermeidung von Strafen/Bußen infolge einer Verletzung nationaler, bundesstaatlicher, regionaler oder anderer Steuergesetze und Vorschriften. Ebenso wenig sind sie dazu geeignet, Steuerprobleme zu Ihren Gunsten zu entscheiden.

Der Online-Handel mit Aktien, Optionen, Futures, Währungen, ausländischen Papieren und festverzinslichen Produkten kann mit dem Risiko von erheblichen Verlusten einhergehen. Der Handel mit Optionen ist nicht für alle Anleger/-innen geeignet. Weitere Informationen können Sie dem Dokument „Characteristics and Risks of Standardized Options“ (Besonderheiten und Risiken standardisierter Optionen) entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Einlagen Risikokapital darstellen und Ihre Verluste den Wert Ihrer ursprünglichen Investition übersteigen können.

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