Provisionen auf Optionen Asien-Pazifik

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PROVISIONEN

Optionen

Weniger Kosten. Mehr Rendite.* Niedrige Provisionen ohne zusätzliche Spreads, Ticket- bzw. Plattformgebühren oder Mindesteinlagen.

Australische Flagge

Australien

Indexoptionen
Monatliches Volumen (Kontrakte)1,2 Gestaffelt Festpreis
≤ 1.000 1,50 AUD/Kontrakt 2,00 AUD/Kontrakt
1.001 bis 10.000 1,00 AUD/Kontrakt
10.001 bis 20.000 0,70 AUD/Kontrakt
> 20.000 0,50 AUD/Kontrakt
Mindestgebühr pro Order 1,50 AUD 2,00 AUD
Gebühren Dritter
  • Börsengebühren
  • Clearing-Gebühren
Keine
Aktienoptionen
Monatliches Volumen (Kontrakte)1,2 Gestaffelt
≤ 1.000 0,25 AUD/Kontrakt
1.001 bis 10.000 0,20 AUD/Kontrakt
10.001 bis 20.000 0,10 AUD/Kontrakt
> 20.000 0,05 AUD/Kontrakt
Mindestgebühr pro Order 2,50 AUD
Gebühren Dritter
  • Börsengebühren
Monatliches Volumen (Kontrakte)1,2 Gestaffelt mit GST-Steuer10
≤ 1.000 0,275 AUD/Kontrakt
1.001 bis 10.000 0,22 AUD/Kontrakt
10.001 bis 20.000 0,11 AUD/Kontrakt
> 20.000 0,055 AUD/Kontrakt
Mindestgebühr pro Order 2,75 AUD
Gebühren Dritter
  • Börsengebühren

ASX

Festpreis:

1 ASX-notierter Kontrakt = 2,00 AUD


Gestaffelt:

1 Indexoption = IBKR-Ausführungsgebühr 1,50 AUD + Börsengebühr 0,45 AUD = 1,95 AUD

Hongkong-Flagge

Hongkong

Indexoptionen
Kontraktart Festpreis
Indexoptionen 30,00 HKD/Kontrakt
HHI 20,00 HKD/Kontrakt
HSTECH 15,50 HKD/Kontrakt
MHI: 17,00 HKD/Kontrakt
MCH-Optionen
Monatliches Volumen (Kontrakte) Gestaffelt Festpreis
≤ 1.000 3,00 HKD/Kontrakt 4,00 HKD/Kontrakt
1.001 bis 10.000 2,00 HKD/Kontrakt
10.001 bis 20.000 1,50 HKD/Kontrakt
> 20.000 1,00 HKD/Kontrakt

Aktienoptionen
Kontraktart3 Festpreis
SEHK-Optionen der Stufe II4 0,2 % HKD des Optionswerts + HKD-Börsengebühr 1,00 HKD/Kontrakt
SEHK-Optionen der Stufe III4 0,2 % HKD des Optionswerts + HKD-Börsengebühr 0,50 HKD/Kontrakt
Alle anderen Aktienoptionen 0,2 % HKD des Optionswerts + HKD-Börsengebühr 3,00 HKD/Kontrakt
Mindestgebühr pro Order 18,00 HKD

Festpreis:

1 Indexoption = 30,00 HKD

Indische Flagge

Indien

Kontraktart Festpreis
Alle Optionen5 0,01 % INR des Handelswerts
Minimum pro Order6 6,00 INR

NSE
Japanische Flagge

Japan

Kontraktart Festpreis
Aktienoptionen (TSEJ)8 90,00 JPY/Kontrakt
Indexoptionen
Monatliches Volumen (Kontrakte)1 Gestaffelt
≤ 1.000 230 JPY/Kontrakt
1.001 bis 10.000 160 JPY/Kontrakt
10.001 bis 20.000 115 JPY/Kontrakt
> 20.000 60 JPY/Kontrakt
Gebühren zum Ausgleich der von IBKR gezahlten Börsen- und regulatorischen Gebühren2,3
  • Börsengebühren
  • Regulatorische Gebühren
  • Overnight-Positionsgebühren
N225-Optionen7
Monatliches Volumen (Kontrakte)1 Gestaffelt Festpreis
≤ 1.000 0,12 % JPY des Handelswerts 0,12 % JPY des Handelswerts
1.001 bis 10.000 0,10 % JPY des Handelswerts 0,12 % JPY des Handelswerts
10.001 bis 20.000 0,60 % JPY des Handelswerts 0,12 % JPY des Handelswerts
> 20.000 0,06 % JPY des Handelswerts 0,12 % JPY des Handelswerts
Mindestgebühr pro Order 100 JPY 100 JPY
Gebühren zum Ausgleich der von IBKR gezahlten Börsen- und regulatorischen Gebühren2,3
  • Börsengebühren
  • Regulatorische Gebühren
  • Overnight-Positionsgebühren
  • Börsengebühren
  • Regulatorische Gebühren
  • Overnight-Positionsgebühren
N225-Mini-Optionen 9
Monatliches Volumen (Kontrakte)1 Gestaffelt Festpreis
≤ 1.000 15 JPY/Kontrakt 20 JPY/Kontrakt
1.001 bis 10.000 14 JPY/Kontrakt
10.001 bis 20.000 13 JPY/Kontrakt
> 20.000 12 JPY/Kontrakt
Gebühren zum Ausgleich der von IBKR gezahlten Börsen- und regulatorischen Gebühren2,3
  • Börsengebühren
  • Regulatorische Gebühren
  • Overnight-Positionsgebühren
  • Keine

OSE

Festpreis:

1 Aktienoption (TSEJ) Kontrakt = 90 JPY

Singapurische Flagge

Singapur

Kontraktart Festpreis
Alle SGD-Optionen 5,00 SGD/Kontrakt
Kontraktart Festpreis
NIFTY-Optionen 2,85 USD/Kontrakt

Festpreis:

1 Optionskontrakt (NIFTY) = 2,85 USD

Südkoreanische Flagge

Südkorea

Kontraktart Festpreis
Alle Optionen 0,2 % des Handelswerts
Mindestgebühr pro Order 1.000.00 KRW

Festpreis:

10 Kontrakte zu 0,75 KRW Optionsprämie (Multiplikator 100.000) = 1.500 KRW

Hinweise:

  1. Asiatische Indexoptionen werden als Bestandteil der Preisstruktur für Futures angesehen. Die Volumina werden für die Berechnung der Staffelungsgrenzen mit dem Handelsvolumen für Futures und FOPs zusammengerechnet. Beim Bestimmen der Provision werden sie nicht mit dem monatlichen Volumen der Aktienoptionen zusammengerechnet. Kundinnen und Kunden, die gestaffelte Provisionen für europäische und asiatische Indexoptionen bevorzugen, müssen die gestaffelte Preisstruktur für Futures und FOPs im Client Portal auswählen.
  2. Die Kosten für die Ausübung/Zuteilung von ASX-Optionen betragen 0,275 AUD pro Kontrakt für Aktienoptionen und 0,75 AUD pro Kontrakt für Indexoptionen.
  3. Für alle Ausübungen/Zuteilungen werden die Standard-Aktienprovisionen fällig zzgl. der Gebühr des Stock Exchange Clearing House (SEOCH) in Höhe von 2,00 HKD pro ausgeführtem Aktienoptionskontrakt.
  4. Aktienoptionen der Stufe II sind Optionen mit den folgenden Basiswerten: 1, 4, 5, 6, 11, 12, 17, 66, 135, 268, 288, 358, 753, 762, 857, 868, 883, 914, 968, 992, 1044, 1088, 1093, 1099, 1109, 1177, 1336, 1339, 1658, 1810, 1816, 1876, 1919, 1928, 2018, 2020, 2238, 2269, 2318, 2328, 2331, 2388, 2601, 2628, 2899, 3968, 6030, 6060, 6618, 6837, 6862, 9868, 9888, 9898.

    Aktienoptionen der Stufe III sind Optionen mit den folgenden Basiswerten: 3, 23, 151, 241, 267, 293, 386, 390, 489, 728, 788, 902, 939, 998, 1186, 1359, 1398, 1772, 1800, 1833, 1898, 1918, 1988, 2007, 2202, 2282, 2333, 2600, 2800, 3323, 3328, 3333, 3988, 9626.

  5. Bei den ersten 100 Lots. Ein Anteil einer Order über 100 Lots wird mit 5 INR pro Lot berechnet.
  6. Die Höchstgebühr pro Order für nicht in Indien wohnhafte Personen (NRIs) beträgt 150 INR.
  7. Die Kosten für die Ausübung bzw. Zuteilung des monatlichen Nikkei-Kontrakts liegen bei 6 bps, wobei ein Höchstbetrag von 420 JPY pro Kontrakt gilt.
  8. Einstiegspreis. Änderungen an diesem Preis sind vorbehalten.
  9. Die Kosten für die Ausübung bzw. Zuteilung des monatlichen Nikkei-Kontrakts liegen bei 15 JPY pro Kontrakt.

  • Im Rahmen unserer gestaffelten Provisionsstrukturen (d. h. Provision plus externe Börsengebühren/Rabatte) ist keine direkte Weitergabe der Gebühren und Rabatte von Börsen und Dritten vorgesehen. Die Kosten, die im Rahmen der gestaffelten Provisionsstrukturen von IBKR an seine Kundschaft weitergegeben werden, können höher sein als die Gebühren, die das für die Ausführung verantwortliche IBKR-Unternehmen (ausführender Broker) an die entsprechenden Börsen oder sonstige Dritte entrichtet (unter Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze). Beispielsweise kann es sein, dass der ausführende Broker geringere Gebühren zahlt, als die Kundinnen und Kunden an IBKR. Ebenso können die von IBKR an Kundinnen und Kunden weitergegebene Rabatte ggf. geringer ausfallen als die Rabatte, die IBKR von der Börse bzw. sonstigen Dritten erhält. Wenn der ausführende Broker beispielsweise höhere Rabatte erhält (oder geringere Gebühren zahlt), weil er bestimmte Volumengrenzen einer Börse/eines Dritten überschritten hat, wird er diese volumenbasierten schrittweisen Einsparungen in der Regel nicht an die Kundinnen und Kunden weitergeben.
  • Die Provisionen gelten für alle Ordertypen.
  • Nur in Australien und Japan werden Provisionen für Ausführung und Zuteilung erhoben.
  • Außer bei Hongkonger Aktienoptionen sind alle Börsen- und regulatorischen Gebühren enthalten.
  • Geänderte Orders werden als Stornierung und Ersatz einer bestehenden Order durch eine neue Order behandelt. An bestimmten Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders in gleicher Weise wie für neue Orders die geltenden Mindestprovisionen fällig werden. Wenn Sie beispielsweise eine Order über 200 Kontrakte erteilen, von denen 100 Kontrakte zur Ausführung kommen, und anschließend die Order ändern, woraufhin die verbleibenden 100 Kontrakte ausgeführt werden, so würde die Mindestgebühr für beide Ausführungen von je 100 Kontrakten fällig. Orders, die über Nacht bestehen bleiben, werden zum Zweck der Berechnung von Orderminima am folgenden Tag als neue Orders betrachtet.
  • IBKR kann diese Sätze jederzeit nach eigenem Ermessen ändern. Provisionssätze können auch je nach Programm und Bedingungen variieren. Einschränkungen sind möglich. Die angegebenen Provisionen gelten für Direktkundinnen und -kunden von IBKR. Wenn Sie unsere Dienste über einen anderen Broker nutzen oder Ihr Konto von einer Anlageberatung verwaltet wird, können je nach Broker bzw. Berater weitere Gebühren anfallen. Wenden Sie sich an Ihren Broker bzw. Berater, um sich über die Gebühren zu informieren, die für Ihr Konto anfallen.

* Niedrige Investitionskosten erhöhen die Gesamtrendite Ihrer Anlage, garantieren aber nicht, dass Ihre Anlage Gewinn abwirft.

Der Online-Handel mit Aktien, Optionen, Futures, Währungen, ausländischen Papieren und festverzinslichen Produkten kann mit dem Risiko von erheblichen Verlusten einhergehen. Der Handel mit Optionen ist nicht für alle Anleger/-innen geeignet. Weitere Informationen können Sie dem Dokument „Characteristics and Risks of Standardized Options“ (Besonderheiten und Risiken standardisierter Optionen) entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Einlagen Risikokapital darstellen und Ihre Verluste den Wert Ihrer ursprünglichen Investition übersteigen können.

Interactive Brokers (U.K.) Limited ist von der Financial Conduct Authority zugelassen und wird von dieser reguliert. FCA-Referenznummer: 208159.

Kryptoanlagen werden in Großbritannien nicht reguliert. Interactive Brokers (U.K) Limited (IBUK) ist bei der Financial Conduct Authority unter den „Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017“ als Firma für Kryptoanlagen registriert.

Interactive Brokers LLC wird von der US SEC und der CFTC reguliert und ist Mitglied des SIPC-Entschädigungsprogramms (www.sipc.org).
Das UK-FSCS-System kommt nur unter bestimmten Bedingungen zur Anwendung.

Bevor Kundinnen und Kunden mit dem Handeln beginnen, müssen sie die entsprechenden Risikoinformationen in unseren Warnhinweisen und Offenlegungen durchlesen.

Eine Liste der weltweiten IBG-Mitgliedschaften finden Sie in unserer Börsenübersicht.