Festverzinsliche Produkte Asien-Pazifik

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PROVISIONEN

Anleihen

Weniger Kosten. Mehr Rendite.* Niedrige Provisionen ohne zusätzliche Spreads, Ticket- bzw. Plattformgebühren oder Mindesteinlagen.

Australische Flagge

Australien

Australien – Flat Rate1
Flat Rate Mindestgebühr pro Order Maximalgebühr pro Order
An der ASX gehandelte Staatsanleihen 0,08 % des Handelswerts 6 AUD Keine
Australien – Cost-Plus-Gebühren
Monatlicher Handelswert (AUD)2, 3 Gebühr nach Handelswert Mindestgebühr pro Order Maximalgebühr pro Order
≤ 3.000.000 0,080 % 5.00 AUD Keine
3.000.000,01 bis 30.000.000 0,050 % 4,00 AUD Keine
30.000.000,01 bis 100.000.000 0,030 % 3,00 AUD Keine
100.000.000,01 bis 300.000.000 0,025 % 2,00 AUD Keine
> 300.000.000 0,015 % 1,00 AUD Keine

Börsen-, Clearing- und regulatorische Gebühren
Hongkong-Flagge

Hongkong

Hongkong – Flat Rate4, 5
Flat Rate Mindestgebühr pro Order Maximalgebühr pro Order
Staatsanleihen 0,08 % des Handelswerts 18 HKD Keine
Hongkong – Cost-Plus-Gebühren
Monatlicher Handelswert (HKD)6 Gebühr nach Handelswert Mindestgebühr pro Order Maximalgebühr pro Order
≤ 15.000.000 0,050 % 18,00 HKD Keine
15.000.000,01 bis 300.000.000 0,050 % 12,00 HKD Keine
300.000.000,01 bis 900.000.000 0,030 % 8,00 HKD Keine
900.000.000,01 bis 2.000.000.000 0,020 % 6,00 HKD Keine
> 2.000.000.000 0,015 % 4,00 HKD Keine

Hongkong – Börsen-, Clearing- und Pass-Through-Gebühren (pro Börse)
Hong Kong Stock Exchange (SEHK)

Offenlegungen

  1. Bei an der ASX gehandelten Anleihen werden die Gebühren auf Basis der Staffelung für Aktien/ETFs berechnet. Mehr dazu erfahren Sie hier.
  2. Weitere Informationen zur Berechnung der monatlichen Staffelungsstufen finden Sie in der IBKR-Wissensdatenbank.
  3. Für Produkte, die ausschließlich an der CBOE Australien gehandelt werden, gilt: IBKR verfolgt keine Änderungen (z. B. potenzielle Stop-Loss- oder Strike-Ereignisse) hinsichtlich des zugrunde liegenden Instruments während des gesamten Lebenszyklus und informiert auch nicht darüber. Kundinnen und Kunden tragen die alleinige Verantwortung dafür, Änderungen in Bezug auf die zugrunde liegenden Instrumenten zu verfolgen und basierend darauf eigenständige Investitionsentscheidungen zu treffen. Zudem sind Kundinnen und Kunden selbst dafür verantwortlich, die operativen Auswirkungen und Konsequenzen dieser Produkte zu kennen und zu verstehen, da IBKR das Informationsmaterial zu diesen Produkten nicht überprüft. Bei Bedarf sollten sie eine fachkundige Rechts- oder Finanzberatung in Anspruch nehmen.
  4. Börsen- und regulatorische Gebühren sind nicht inbegriffen.
  5. Börsenhandelsgebühren, Börsenhandelstarife, CCASS-Abwicklungspauschalen und CCASS-Depotgebühren sind inbegriffen. SFC-Transaktionsteuern (0,003 %, gelten für Aktien und Optionsscheine) werden direkt an die Kundinnen und Kunden weitergegeben.
  6. Weitere Informationen zur Berechnung der monatlichen Staffelungsstufen finden Sie in der IBKR-Wissensdatenbank.

  • Die Gebührenstaffelungen werden angesetzt auf Basis des monatlich kumulierten Handelsvolumens, wobei alle Aktien, Optionsscheine und ETF-Anteile einbezogen werden. Die Berechnung erfolgt nicht zum Zeitpunkt des Trades, sondern einmal täglich. Folglich werden Ausführungsvergünstigungen am ersten Handelstag nach dem Überschreiten einer Staffelungsgrenze wirksam. Nur Anteile, die unter Verwendung der gestaffelten Cost-Plus-Preisstruktur gehandelt wurden, werden im monatlichen Handelsvolumen berücksichtigt. Bei Berater-, Geschäfts- und Broker-Konten wird das Anteilsvolumen unter Berücksichtigung aller Konten zusammengerechnet, um festzustellen, ob Volumenstaffelungsgrenzen erreicht wurden. Diese Gebühren werden für den jeweiligen Kalendermonat auf Grenzkostenbasis berechnet.
  • Die Mehrwertsteuer (VAT), in manchen Fällen auch als Verbrauchssteuer oder Steuer auf Waren und Dienstleistungen bezeichnet, wird ggf. für die betreffenden Dienstleistungen separat berechnet.
  • Im Rahmen unserer gestaffelten Provisionsstrukturen (d. h. Provision plus externe Börsengebühren/Rabatte) ist keine direkte Weitergabe der Gebühren und Rabatte von Börsen und Dritten vorgesehen. Die Kosten, die im Rahmen der gestaffelten Provisionsstrukturen von IBKR an seine Kundschaft weitergegeben werden, können höher sein als die Gebühren, die das für die Ausführung verantwortliche IBKR-Unternehmen (ausführender Broker) an die entsprechenden Börsen oder sonstige Dritte entrichtet (unter Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze). Beispielsweise kann es sein, dass der ausführende Broker geringere Gebühren zahlt, als die Kundinnen und Kunden an IBKR. Ebenso können die von IBKR an Kundinnen und Kunden weitergegebene Rabatte ggf. geringer ausfallen als die Rabatte, die IBKR von der Börse bzw. sonstigen Dritten erhält. Wenn der ausführende Broker beispielsweise höhere Rabatte erhält (oder geringere Gebühren zahlt), weil er bestimmte Volumengrenzen einer Börse/eines Dritten überschritten hat, wird er diese volumenbasierten schrittweisen Einsparungen in der Regel nicht an die Kundinnen und Kunden weitergeben.
  • Änderungen von Orders werden als Stornieren einer bestehenden Order und Ersetzen durch eine neue Order behandelt. Bei manchen Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders dieselben Mindestgebühren gelten wie für neue. Beispiel: Sie übermitteln eine Order über Anleihen mit einem Nennwert von 20.000 USD und 10.000 USD Nennwert kommen zur Ausführung. Anschließend passen Sie die noch laufende Order an und die verbleibenden 10.000 USD an Nennwert werden ebenfalls ausgeführt. In diesem Fall wird ggf. für jede der Ausführungen à 10.000 US-Dollar eine Mindestprovision berechnet. Orders, die über Nacht bestehen bleiben, werden im Rahmen der Berechnung von Order-Mindestgebühren als neue Order angesehen. >
  • IBKR kann diese Sätze jederzeit nach eigenem Ermessen ändern. Provisionssätze können auch je nach Programm und Bedingungen variieren. Einschränkungen sind möglich. Die angegebenen Provisionen gelten für Direktkundinnen und -kunden von IBKR. Wenn Sie unsere Dienste über einen anderen Broker nutzen oder Ihr Konto von einer Anlageberatung verwaltet wird, können je nach Broker bzw. Berater weitere Gebühren anfallen. Wenden Sie sich an Ihren Broker bzw. Berater, um sich über die Gebühren zu informieren, die für Ihr Konto anfallen.

* Niedrige Investitionskosten erhöhen die Gesamtrendite Ihrer Anlage, garantieren aber nicht, dass Ihre Anlage Gewinn abwirft.

Der Online-Handel mit Aktien, Optionen, Futures, Währungen, ausländischen Papieren und festverzinslichen Produkten kann mit dem Risiko von erheblichen Verlusten einhergehen. Der Handel mit Optionen ist nicht für alle Anleger/-innen geeignet. Weitere Informationen können Sie dem Dokument „Characteristics and Risks of Standardized Options“ (Besonderheiten und Risiken standardisierter Optionen) entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Einlagen Risikokapital darstellen und Ihre Verluste den Wert Ihrer ursprünglichen Investition übersteigen können.

Interactive Brokers (U.K.) Limited ist von der Financial Conduct Authority zugelassen und wird von dieser reguliert. FCA-Referenznummer: 208159.

Kryptoanlagen werden in Großbritannien nicht reguliert. Interactive Brokers (U.K) Limited (IBUK) ist bei der Financial Conduct Authority unter den „Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017“ als Firma für Kryptoanlagen registriert.

Interactive Brokers LLC wird von der US SEC und der CFTC reguliert und ist Mitglied des SIPC-Entschädigungsprogramms (www.sipc.org).
Das UK-FSCS-System kommt nur unter bestimmten Bedingungen zur Anwendung.

Bevor Kundinnen und Kunden mit dem Handeln beginnen, müssen sie die entsprechenden Risikoinformationen in unseren Warnhinweisen und Offenlegungen durchlesen.

Eine Liste der weltweiten IBG-Mitgliedschaften finden Sie in unserer Börsenübersicht.