Formulare und Offenlegungen
Bei den folgenden Formularen handelt es sich um Beispiele für Dokumente, die über unser Kontoregistrierungssystem bereitgestellt werden und nicht an Interactive Brokers übermittelt werden können.
AMEX (NYSE) – Professionelle Marktdaten 1 20.03.2015 |
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Marktdatenübertragungsvereinbarung – ASX 05.07.2007 |
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Marktdatenübertragungsvereinbarung – Madrider Börse 25.02.2008 |
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Marktdatenübertragungsvereinbarung – Mexikanische Börse 13.02.2008 |
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BTDS-Vereinbarung 27.05.2005 |
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CBOT-Vereinbarung 05.03.2004 |
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Vereinbarung über das Abonnement von Marktdaten – CBOT-Parkett 04.01.2012 |
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Vereinbarung über nichtprofessionelle Nutzung von CEG-Marktdaten 05.03.2004 |
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Vereinbarung über professionelle Nutzung von CEG-Marktdaten 08.04.2004 |
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Vereinbarung über CFE-Marktdaten 24.03.2004 |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Dow-Jones-Indizes 29.04.2009 |
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GFIS-Abonnementvereinbarung 09.04.2020 |
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Vereinbarung über das Abonnement von Marktdaten – Hongkonger Börse 16.02.2007 |
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Benachrichtigung über IDEM-Marktdaten 03.08.2009 |
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Vereinbarung über nichtprofessionelle Nutzung von Marktdaten der Montrealer Börse 12.10.2004 |
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Vereinbarung über professionelle Nutzung von Marktdaten der Montrealer Börse 12.10.2004 |
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Vereinbarung über nichtprofessionelle Nutzung von gebündelten Marktdaten 12.04.2004 |
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Professionelle Nutzung von NYSE-AMEX-Marktdaten 1 20.03.2015 |
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Professionelle Nutzung von OPRA-Daten 05.03.2004 |
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Pink-Sheets-Abonnementvereinbarung 28.04.2006 |
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TSE-Abonnementvereinbarung für professionelle Nutzer 22.01.2013 |
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Der Online-Handel mit Aktien, Optionen, Futures, Währungen, ausländischen Papieren und festverzinslichen Produkten kann mit dem Risiko von erheblichen Verlusten einhergehen. Der Handel mit Optionen ist nicht für alle Anleger/-innen geeignet. Weitere Informationen können Sie dem Dokument „Characteristics and Risks of Standardized Options“ (Besonderheiten und Risiken standardisierter Optionen) entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Einlagen Risikokapital darstellen und Ihre Verluste den Wert Ihrer ursprünglichen Investition übersteigen können.
Interactive Brokers (U.K.) Limited ist von der Financial Conduct Authority zugelassen und wird von dieser reguliert. FCA-Referenznummer: 208159.
Kryptoanlagen werden in Großbritannien nicht reguliert. Interactive Brokers (U.K) Limited (IBUK) ist bei der Financial Conduct Authority unter den „Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017“ als Firma für Kryptoanlagen registriert.
Interactive Brokers LLC wird von der US SEC und der CFTC reguliert und ist Mitglied des SIPC-Entschädigungsprogramms (www.sipc.org).
Das UK-FSCS-System kommt nur unter bestimmten Bedingungen zur Anwendung.
Bevor Kundinnen und Kunden mit dem Handeln beginnen, müssen sie die entsprechenden Risikoinformationen in unseren Warnhinweisen und Offenlegungen durchlesen.
Eine Liste der weltweiten IBG-Mitgliedschaften finden Sie in unserer Börsenübersicht.