Aufschläge für Kundenkonten

Unsere Komplettlösung für Broker/Dealer und einführende Broker umfasst die automatische Rechnungsstellung, flexible Provisionsaufschläge und Auf- und Abschläge bei Zinsen.

Provisionsaufschläge

Broker können ihren Kundinnen und Kunden die Kosten für erbrachte Dienstleistungen anhand eines Aufschlags pro Transaktionseinheit für jede Anlageklasse (Aktien, Optionen usw.), Börse und Währung in Rechnung stellen. Die Transaktionseinheit richtet sich nach der Einheit, die von Interactive Brokers zur Berechnung der Provisionskosten verwendet wird, zum Beispiel pro Aktie, Kontrakt oder prozentualem Anteil des Handelswerts.

Sie können alle Provisionsaufschläge in der Kontoverwaltung unter Kundengebühren festlegen.

Vorlagen für Kundengebühren

Sie können Gebührenstrukturen einzeln für jedes Kundenkonto anlegen oder sie in Form von Vorlagen abspeichern. Broker können Gebühren für eines oder mehrere Kundenkonten definieren oder Kundengebührenstrukturen als Vorlagen erstellen und diese Vorlagen den gewünschten Kundenkonten zuweisen. Mithilfe dieser Vorlagen können Sie problemlos verschiedene Gebührenstrukturen für mehrere Kundenkonten pflegen.

Falls Sie ein neuer Broker sind (d. h. wenn Sie zum Beispiel gerade erst ein IBKR-Konto eröffnet haben), stellen wir Ihnen eine Standard-Kundengebührenvorlage bereit, die Sie mit den gewünschten Gebühren konfigurieren können. Falls Sie ein Broker mit einem bereits bestehenden Konto sind, wird Ihre bisherige globale Gebührenstruktur nun zur Standardvorlage für Kundengebühren. Diese Standardvorlage können sie anpassen, aber nicht löschen.

Regeln zu Gebühren für Brokerkunden

Für Kundengebührenstrukturen von Brokern gelten die folgenden Vorgaben:

  • Falls ein Broker für ein Einzelkonto keine Gebührenstruktur erstellt hat, wird für dieses Konto automatisch die Standard-Kundengebührenvorlage verwendet.
  • Falls ein Broker keinerlei eigene Gebührenstrukturen erstellt hat, d. h. weder eine Kundengebührenvorlage noch eine Gebührenstruktur für einzelne Konten, werden die Standardprovisionen von Interactive Brokers ohne Aufschlag für den Broker erhoben.
  • Gebührenaufschläge für Brokerkunden werden generell auf das 15-Fache der Standardprovision von Interactive Brokers begrenzt.
  • Es wird keine Gebühr pro Trade behoben, wenn ein Kunde oder eine Kundin IBKR telefonisch anweist, einen Trade zu schließen.
  • Broker können zudem für bestimmte Produkte und Börsen Gebühren auf Basis einzelner Trades festlegen.
  • Gebühren und Aufschläge, die an den offengelegten oder nicht offengelegten Broker gezahlt werden müssen, werden auf das Masterkonto überwiesen und von dort jeden Abend auf das proprietäre Konto für Broker-Dealer übertragen.
  • Für Transaktionen, die zur automatischen Liquidierung dienen, gelten keine Aufschläge.

Aufschlagsarten für Kundinnen und Kunden von Brokern

Ein Broker kann für jede Anlageklasse/Währung einen der nachstehend aufgeführten Aufschlagsarten für Gebühren pro Transaktion auswählen:

Broker können eine Mindestgebühr pro Transaktion festlegen. Dieser Mindestbetrag darf die folgenden Grenzwerte nicht überschreiten:

Währung USD EUR CHF GBP CAD JPY HKD SEK MXN KRW AUD
Grenzwert für Mindestgebühren pro Transaktion 25 20 30 15 30 2500 160 175 250 20000 30

Bitte beachten Sie, dass Sie einen Mindestbetrag pro Transaktion und eine Ticketgebühr festlegen können. Sie können entweder den einen oder den anderen Wert eingeben.

Beispiel

Angenommen, ein Broker gibt 1 in die Minimum-Spalte für Aktien/CAD für ein Einzelkundenkonto ein. Die Mindestgebühr bei Aktientransaktionen in CAD beträgt nun für diesen Kunden 1,00. Normalerweise würde ein Broker den Mindestbetrag in Verbindung mit anderen Kundenaufschlagsarten für eine bestimmte Anlageklasse/Währung festlegen.

Broker können einen Maximalbetrag pro Transaktion festlegen. Weiterhin können sie auch bei Aktientransaktionen in USD und CAD den Maximalbetrag als prozentualen Anteil des Handelswerts festlegen, indem sie in der Kontoverwaltung unter Kundengebühren das Kästchen unter dem Eingabefeld für den Maximalbetrag markieren.

Beispiel

Angenommen, ein Broker gibt 5 in der Maximum-Spalte für Aktien/CAD für ein Einzelkundenkonto an. Die maximale Brokergebühr bei Aktientransaktionen in CAD beträgt nun 5,00. Normalerweise würde ein Broker den Maximalbetrag in Verbindung mit anderen Aufschlagsarten für eine bestimmte Anlageklasse/Währung festlegen.

In einem anderen Beispiel sei angenommen, ein Broker gibt 1 in die Maximum -Spalte für Aktien/CAD für ein Einzelkundenkonto ein und markiert das Kästchen unter dem Maximum -Feld, um anzugeben, dass dieser Maximalbetrag als prozentualer Anteil des Handelswerts der Aktien/CAD berechnet werden soll. Die maximale Brokergebühr bei Aktientransaktionen in CAD beträgt nun 1 % des Aktientransaktionswerts.

Broker können eine Ticketgebühr pro Transaktion festlegen. Die Ticketkosten bestehen lediglich aus einer zusätzlichen Pauschalgebühr. Es ist nicht möglich, für eine Anlageklasse/Währung einen Mindestbetrag UND eine Ticketgebühr festzulegen.

Beispiel

Ein Broker gibt 25 in die Spalte % Aufschlag für Aktien/CHF ein und dann 1 in die Spalte für die Ticketgebühr für einen Einzelkunden. Der Brokeraufschlag für Aktientransaktionen in Schweizer Franken beträgt für diesen Kunden folglich 25 % der Provision von Interactive Brokers + 1 CHF.

Absoluter Aufschlag

Broker können einen absoluten Aufschlag pro Transaktion erheben. Ein absoluter Aufschlag ist ein bestimmter Betrag, der zur Provision von Interactive Brokers addiert wird. Broker geben einen absoluten Aufschlag in der Währung oder dem Wechselkurs der Anlageklasse ein. In der Kontoverwaltung zeigen die unter Kundengebühren in der Spalte Währungs-/Börsen-/Produkteinheit angegebenen Einheiten, ob der absolute Aufschlag auf Aktien, Kontrakte oder den prozentualen Anteil des Nennwerts angewendet wird. Absolute Aufschläge können mit bis zu drei Dezimalstellen angegeben werden.

Beispiel

Ein Broker gibt 1 als absoluten Aufschlag für USD-Aktien- und -Indexoptionen an. Später wird ein IBKR-Smart-Optionskontrakt ausgeführt. Der Kundin oder dem Kunden werden 2 USD (1 USD IBKR-Provision + 1 USD absoluter Aufschlag) berechnet.

Gestaffelte absolute Beträge

Broker können einen absoluten Betrag minus der Provision von Interactive Brokers in Rechnung stellen. Sie können Ihre absoluten Beträge in bis zu drei Stufen auf Basis von Volumengrenzwerten staffeln. Broker sollten in diesem Szenario die Provisionen ihrer Kundinnen und Kunden im Auge behalten, da es möglich ist, dass Interactive Brokers einen höheren Betrag in Rechnung stellt als die Kundengebühr.

Geben Sie zum Festlegen eines absoluten Betrags ein bis drei Gebührensätze ein (Gebühr#1, Gebühr#2, Gebühr#3) sowie die entsprechenden Volumengrenzwerte (Vol#1, Vol#2) pro Transaktion. Öffnen Sie dazu in der Kontoverwaltung die Seite „Kundengebühren“. Die Einheiten in der Spalte Währungs-/Börsen-/Produkteinheit zeigen an, ob der absolute Aufschlag auf Aktien, Kontrakte oder den prozentualen Anteil angewendet wird. Absolute Beträge können mit bis zu drei Dezimalstellen angegeben werden.

Beispiel

Ein Broker möchte 0,05 USD auf Volumina bis 500 Aktien erheben, 0,03 USD für Volumina bis 1.000 Aktien und 0,002 USD für Volumina über 1.000 Aktien. Zusätzlich soll eine Ticketgebühr von 1 USD erhoben werden.

Absolute gestaffelte Kundenprovisionen und gestaffelte Provisionen von Interactive Brokers schließen einander aus. Sie können mit gestaffelten IBKR-Provisionen kombiniert werden oder ein absoluter Kundengebührensatz kann mit gestaffelten IBKR-Provisionen verwendet werden.

Broker können einen prozentualen Anteil der Standardprovision von Interactive Brokers festlegen, der pro Transaktion erhoben wird. Geben Sie den prozentualen Aufschlag als Prozentsatz ohne Dezimalstellen an.

Beispiel

Ein Broker gibt 100 in die Spalte % Aufschlag für Aktien/EUR für einen Einzelkunden ein. Das bedeutet, dass auf Aktientransaktionen dieses Kunden ein Gebührenaufschlag in Höhe von 100 % der IBKR-Provision vom Broker erhoben wird. Wenn IBKR 10 EUR für eine Aktientransaktion berechnet, ergibt der prozentuale Aufschlag ebenfalls 10 EUR (100 % × 20 EUR). Der Kundin oder dem Kunden werden also Gesamtkosten von 20 EUR für eine Aktientransaktion berechnet (10 EUR für die IBKR-Provision + 10 EUR % Aufschlag).

Durch Auswählen der Option Börsen- & regulatorische Gebühren können Broker zusätzlich zu den absoluten Gebühren auch Börsen- und regulatorische Gebühren an Kundinnen und Kunden weitergeben. Diese Gebühren können nur eingegeben werden, wenn vorher absolute Beträge ausgewählt wurden. Broker können auch eine gestaffelte Provisionsstruktur erstellen und Börsen- und regulatorische Gebühren für bestimmte Produkte und Börsen angeben.

Beispiel

1.000 Aktien zu 0,05 USD pro Aktie + Börsengebühr von 0,003 USD pro Aktie = (1.000 × 0,05) + (1.000 × 0,003) = erhobene Gesamtgebühr von 53,00 USD.

Broker können Aufschläge auf Prime-Transaktionen für bestimmte Währungs-/Produkteinheiten erheben. Dieser Abschnitt wird Brokern nur dann angezeigt, wenn sie über mindestens einen Kunden verfügen, der unser Serviceangebot IBKR Prime für Geschäftskunden nutzt.

Beispiel

Ein Broker gibt den Wert 5 in die Spalte „Ticketkosten“ für CAD-Future-Optionen im Abschnitt für Übernahmegebühren für einen Einzelkunden ein, der den IBKR-Prime-Service nutzt. Der Aufschlag, den der Broker bei einer Futures-Optionstransaktion in kanadischen Dollars bei diesem Kunden erhält, beträgt 5,00 USD pro Transaktion.

Übersicht über Aufschläge

Broker können sich alle Provisionsaufschlagsstrukturen für ihre Kundenkonten in der Kontoverwaltung unter „Übersicht über Aufschläge“ ansehen. In der Übersicht über Aufschläge werden alle Informationen nach Gebührenstruktur sortiert. Kundenkonten, die die globale Aufschlagsstruktur verwenden, werden zusammen angezeigt.

Mindestgebühren für Trade-Zuteilungen

Wir erheben eine Mindestgebühr für US-Aktien-Trades, die Broker ihren Kundinnen und Kunden zuteilen. Broker können auswählen, ob diese Mindestgebühr ihrem Masterkonto oder dem Kundenkonto in Rechnung gestellt werden soll. Standardmäßig wird das Kundenkonto belastet, sofern nicht eine bestimmte Gebührensatzvereinbarung zwischen der Person und dem Broker vorliegt.

Es werden die folgenden Mindestgebühren pro Zuteilung erhoben:

  • Minimum bei Festpreis: Mindestgebühr (Handelswert × 0,0005, 1 USD)
  • Minimum bei gestaffelter Preisstruktur: Mindestgebühr (Handelswert × 0,0005, 0,35 USD)

Zinsaufschläge und -abschläge

Broker können Abschläge auf Habenzinsen und auf Zinserträge auf Erlöse aus Leerverkäufen erheben sowie Aufschläge auf Sollzinsen berechnen. Auf- und Abschläge werden als Prozentsatz in die folgenden verfügbaren Eingabefelder eingegeben:

  • Kunden keine Habenzinsen zahlen: Wenn Sie diese Option markieren, werden alle positiven Zinsen auf Guthaben und auf Erträge aus Leerverkäufen an den Broker gezahlt und die Kundin oder der Kunde erhält keine Zinserträge.
  • Abschlag auf Habenzinsen: Ein prozentualer Betrag wird von den ausgezahlten Habenzinsen abgezogen und an den Broker gezahlt. Kundinnen und Kunden werden keine negativen Zinsen in Rechnung gestellt. Falls der Abschlag höher ist als der aktuell anwendbare Habenzinssatz, erfolgt also keine Zinszahlung.
  • Aufschlag auf Sollzinsen: Ein prozentualer Betrag wird auf die anfallenden Sollzinsen aufgeschlagen. Der maximale Aufschlag beträgt 5 %.
  • Abschlag auf Zinseinkünfte aus Leerverkaufserträgen: Diese Abschläge folgen dem gleichen Prinzip wie die Abschläge auf Habenzinsen. Es wird ein prozentualer Betrag von den zahlbaren Habenzinsen auf Erträge aus Leerverkäufen abgezogen und an den Broker gezahlt.
  • Abschlag auf Habenzinsen für Short-CFDs: Es wird ein prozentualer Betrag von den anfallenden Habenzinsen auf Erträge aus Short-CFDs abgezogen und an den Broker gezahlt.
  • Aufschlag auf Sollzinsen für Long-CFDs: Den Sollzinsen auf Long-CFDs wird ein prozentualer Betrag hinzugefügt.
  • Abschlag auf Habenzinsen für Short-CFDs: Es wird ein prozentualer Betrag von den anfallenden Habenzinsen auf Erträge aus Short-Index-CFDs abgezogen und an den Broker gezahlt.
  • Aufschlag auf Sollzinsen für Long-Index-CFDs: Den Sollzinsen auf Long-Index-CFDs wird ein prozentualer Betrag hinzugefügt.

Leihgebührenaufschläge

Broker können von Aufschläge auf Basis unserer Aktienleihgebühren erheben. Diese Aufschläge werden als variabler oder fester Prozentsatz unseres Leihgebührensatzes festgelegt. Sie haben die Möglichkeit, beide Aufschlagstypen zu definieren. Unser System wendet dann jeweils den Aufschlag an, der zu einem höheren Gesamtbetrag führt.

  • Variabler Leihgebührenaufschlag: Dies ist ein variabler Prozentsatz, der auf unseren Leihgebührensatz erhoben wird. Die Gesamtkosten für Ihre Kundinnen und Kunden berechnen sich folgendermaßen:
    Leihgebührensatz (1 + variabler prozentualer Aufschlag)
    Die zulässige Wertspanne für Ihre Eingabe beträgt 0–25 %.
  • Fester Leihgebührenaufschlag: Ein fester Prozentsatz, der auf unseren Leihgebührensatz erhoben wird. Die Gesamtkosten für Ihre Kundinnen und Kunden berechnen sich folgendermaßen:
    Leihgebührensatz + fester prozentualer Aufschlag)
    Die zulässige Wertspanne für Ihre Eingabe beträgt 0–1 %.

Beispiel

Leihgebührensatz für Symbol ABC = 35 %
Variabler Aufschlag = 20 %
Fester Aufschlag = 1 %

Berechnung der Gesamtkosten für Ihre Kundinnen und Kunden:

Variabler Aufschlag

35 % (1 + 20 %) = 42 % Gesamtkosten
oder
0,35 (1,2) = 0,42

Pauschaler Aufschlag

35 % + 1 % = 36 %
oder
0,35 + 0,01 = 0,36

Unser System wendet den höheren Gesamtbetrag an. In diesem Beispiel würde dementsprechend der variable Leihgebührenaufschlag verwendet werden und die Gesamtkosten für die jeweilige Person würden sich somit auf 42 % belaufen. Dieser Satz umfasst unsere Leihgebühr und Ihren Leihgebührenaufschlag.

Hinweis: Zinsauf- und Zinsabschläge werden auf zwei Dezimalstellen gerundet.

Elektronische Rechnungen

Offengelegte Broker können in der Kontoverwaltung elektronische Rechnungen erstellen und versenden. Klicken Sie hierzu auf „Kunden verwalten“ > „Gebühren“ und öffnen Sie die Seite „Rechnungsstellung“. Bevor Rechnungen über Gebühren an Kundenkonten versendet werden können, müssen Sie zunächst für diese Konten die automatische Abrechnung per monatlicher/vierteljährlicher Rechnungen auf der Seite Rechnungsstellung konfigurieren. Sie müssen pro Monat oder pro Quartal ein Gebührenaufschlagslimit festlegen, anschließend den Aufschlag berechnen und dann für jedes Kundenkonto zu einem Zeitpunkt Ihrer Wahl eine elektronische Rechnung bis zu der Höhe des festgelegten Limits übermitteln. Der Rechnungsbetrag wird automatisch vom Kundenkonto auf das Brokerkonto übertragen. Rechnungen, die vor 17:30 Uhr, US-Ostküstenzeit, übermittelt werden, werden von IBKR am selben Tag (nachts in den USA) bearbeitet und erscheinen auf den Kontoauszügen desselben Tags. Rechnungen, die IBKR nach 17:30 Uhr, US-Ostküstenzeit, erreichen, werden am nächsten Geschäftstag bearbeitet. Sie können Rechnungen für bis zu zehn Personen gleichzeitig übermitteln, aber nur eine Rechnung pro Kundenkonto am Tag.

Sie können auch eine .csv-Datei (kommagetrennte Werte) hochladen, die mehrere Kundenrechnungen enthält. Die .csv-Datei muss Felder für folgende Angaben enthalten:

  • Kundenkontonummer
  • Betrag (in der Basiswährung des Kundenkontos)
  • Memo (dieses Feld ist optional)

Rechnungen, die IBKR nach 17:30 Uhr, US-Ostküstenzeit, erreichen, werden am nächsten Geschäftstag bearbeitet. Sie können Rechnungen für bis zu zehn Personen gleichzeitig übermitteln, aber nur eine Rechnung pro Kundenkonto am Tag.

Deckelungen und Limits

Gebührenaufschläge für einführende Brokerkunden sind auf das 15-Fache der höchsten Staffelungsstufe von IBKR zzgl. externer Gebühren begrenzt. Im Falle von US-Aktien würde die höchste Staffelungsstufe 0,0035 USD pro Aktie betragen. Auf USD lautende Anleihen unterliegen einer separaten Deckelung auf Aufschläge. Aufschläge auf US-Optionen sind auf 10 % des Handelswerts begrenzt. Von IBKR zieht 25 % des Sollzinsaufschlags über 1 % ein. Diese Grenzwerte können sich jederzeit unangekündigt ändern und bestimmte Produkte können zusätzlichen Beschränkungen unterliegen. Es werden keine Aufschläge angewandt, wenn Kundinnen und Kunden IBKR anrufen, um eine Position zu schließen.

Der Online-Handel mit Aktien, Optionen, Futures, Währungen, ausländischen Papieren und festverzinslichen Produkten kann mit dem Risiko von erheblichen Verlusten einhergehen. Der Handel mit Optionen ist nicht für alle Anleger/-innen geeignet. Weitere Informationen können Sie dem Dokument „Characteristics and Risks of Standardized Options“ (Besonderheiten und Risiken standardisierter Optionen) entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Einlagen Risikokapital darstellen und Ihre Verluste den Wert Ihrer ursprünglichen Investition übersteigen können.

Interactive Brokers (U.K.) Limited ist von der Financial Conduct Authority zugelassen und wird von dieser reguliert. FCA-Referenznummer: 208159.

Kryptoanlagen werden in Großbritannien nicht reguliert. Interactive Brokers (U.K) Limited (IBUK) ist bei der Financial Conduct Authority unter den „Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017“ als Firma für Kryptoanlagen registriert.

Interactive Brokers LLC wird von der US SEC und der CFTC reguliert und ist Mitglied des SIPC-Entschädigungsprogramms (www.sipc.org).
Das UK-FSCS-System kommt nur unter bestimmten Bedingungen zur Anwendung.

Bevor Kundinnen und Kunden mit dem Handeln beginnen, müssen sie die entsprechenden Risikoinformationen in unseren Warnhinweisen und Offenlegungen durchlesen.

Eine Liste der weltweiten IBG-Mitgliedschaften finden Sie in unserer Börsenübersicht.